Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser, um den Versicherungsvergleich nutzen zu können.
Rechtsschutzversicherung – online vergleichen und sparen
Umfang
Rabatte
Ergebnis
Fortschritt
50%
Welche Bereiche soll die Rechtsschutzversicherung abdecken?
Privatbereich
Der Privatrechtsschutz greift bei Angelegenheiten des privaten Lebensbereichs. Hierzu zählen z.B. die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Internet-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz.
Versicherte Bereiche
Bitte wählen Sie aus, welche Bereiche Ihre Rechtsschutzversicherung abdecken soll.
Privat:
deckt private Angelegenheiten ab, z.B. Vertrags- und Sachenrecht, Steuer, etc.
Beruf:
deckt Streitigkeiten im Beruf ab
Verkehr:
deckt Streitigkeiten der versicherten Personen in Fahrzeugen im Straßenverkehr ab, z.B. Verkehrsunfall
Wohnen:
deckt Streitigkeiten in der selbstgenutzten Wohneinheit ab (gemietet oder Eigentum), z.B. Nachbarschaftsstreit, Nebenkostenabrechnung
Vermieter:
deckt Streitigkeiten für den Vermieter ab, z.B. Grundstück, Nachbarn, Vormieter
Hinweis: wenn Sie selbstständig / freiberuflich angegeben haben, sind bei den versicherten Bereichen auch Angelegenheiten der Selbstständigkeit / Freiberuf enthalten.
Arbeit und Beruf
Der Berufs-Rechtsschutz deckt Streitigkeiten aus dem Angestelltenverhältnis für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen ab. Dies gilt z.B. für Nichtselbstständigkeit, arbeitnehmerähnliche Dienstverhältnisse, bei Aufhebungsverträgen.
Auto und Verkehr
Diese Rechtsschutzform schützt den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen im Straßenverkehr. Sie gilt für Eigentümer, Halter, Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, für Mieter von Kraftfahrzeugen zum vorübergehenden Gebrauch, Fahrer fremder Fahrzeuge, für Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sowie alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Beispiel: Verteidigung bei Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.
Mieter und Hausbesitzer
Der Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n, bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vormietern, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen etc.
Vermieter
Der Vermiet-Rechtsschutz schützt den Eigentümer einer Immobilie bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis. So z.B. bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n, bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vormietern, bei Unstimmigkeiten hinsichtlich Nebenkostenabrechnungen etc.
Anzahl nicht selbstgenutzte (vermietete) Wohneinheiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Anzahl vermietete Wohneinheiten
Bitte geben Sie die Anzahl der Wohneinheiten an, die Sie vermieten (Wohnungen, Häuser, etc.)
Summe Bruttojahresmieteinnahmen in €
Summe Bruttojahresmieten
Bitte geben Sie die Summe der Bruttojahresmieten über alle vermieteten Objekte an, die Sie als Vermieter einnehmen.
Die Bruttojahresmiete enthält die Nebenkosten, z.B. Müll, Schornsteinfeger, Grundsteuer - jedoch keine Verbrauchskosten wie Heizung, Wasser, Strom.
Welche Versicherungssumme wünschen Sie?
100.000 €
200.000 €
300.000 €
unbegrenzt
Versicherungssumme
Geben Sie die Mindestsumme an, bis zu der im Schadensfall erstattet wird.
Wichtig: Bei der Versicherungssumme handelt es sich um die Kosten des Rechtsstreits, nicht um den Streitwert. Dieser ist i.d.R. um ein vielfaches höher.
Selbstbeteiligung im Schadenfall
Keine Selbstbeteiligung
maximal 150 €
maximal 250 €
maximal 500 €
Selbstbeteiligung
Wählen Sie hier die Selbstbeteiligung, welche maximal je Schadenfall anfällt. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bedeutet, dass zwar der jährliche Beitrag geringer ausfällt, aber im Schadenfall der Selbstbehalt von der Leistung des Versicherers abgezogen wird (Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung den Betrag: Schadenssumme - Selbstbehalt). Der Versicherer leistet also grundsätzlich nur bei Schäden oberhalb der Selbstbeteiligung.
Zahlweise der Beiträge
jährlich
halbjährlich
vierteljährlich
monatlich
Zahlungsweise
Sie können hier wählen, in welchem Turnus der Versicherungsbeitrag bezahlt werden soll. Generell ist die jährliche Zahlung zu empfehlen, bei unterjähriger Zahlung schlagen die Versicherer üblicherweise 2% bei halbjährlicher, 3% bei vierteljährlicher und 5% bei monatlicher Zahlungsweise auf die Jahresprämie auf.
Sind Sie bereit, einen 3-Jahresvertrag abzuschließen?
(Rabatte bis zu 15% bei einzelnen Tarifen)
ja
nein
3-Jahresvertrag
Wenn Sie bereit sind, einen 3-Jahresvertrag abzuschließen, so gewähren einige Versicherer dafür einen Rabatt. Es bedeutet jedoch, dass Sie für drei Jahre an die Versicherung gebunden sind.
Das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch die Versicherung steht Ihnen jedoch weiterhin zu, auch wenn die drei Jahre noch nicht abgelaufen sind.